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  Themenbereich: Sachversicherung
 

Leitungswasserversicherung

Versicherte Gefahren und Schäden

Versichert sind Schäden an den versicherten Sachen, die durch die unmittelbare Einwirkung von Leitungswasser eintreten, das aus

  • wasserführenden Rohrleitungen,
  • Armaturen oder

  • angeschlossenen Einrichtungen

austritt (=Schadenereignis).

Bei der Versicherung von Gebäuden gelten zusätzlich

  • Frostschäden an wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen sowie
  • Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen

mitversichert (=Schadenereignis).

Ersetzt werden bei der Behebung eines Bruchschadens (diese Regelung betrifft nicht Frostschäden) die Kosten für den Austausch von max. 2m Rohr, einschließlich der dafür notwendigen Nebenarbeiten. Wird dieses Ausmaß überschritten, werden die Kosten verhältnismäßig gekürzt. In der sogenannten "Korrosionsdeckung" wird der Rohrersatz auf bis zu 6 m erweitert.

Weiters sind bei der Versicherung von Gebäuden die anfallenden

  • Auftaukosten und
  • Suchkosten (das sind Kosten, die bei einem Schadenereignis für das Auffinden der Schadenstelle - einschließlich der Behebung der dabei verursachten Schäden - anfallen)
  • mitversichert.

    Nicht versicherte Schäden (hier sind nachfolgend nur die wesentlichsten angeführt):

    • Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen durch Korrosion, Verschleiß oder Abnützung (diese können jedoch je nach gewählter Tarifvariante wieder eingeschlossen werden)
    • Bruch- und Frostschäden an wassserführenden Rohrleitungen außerhalb von Gebäuden (ebenfalls einschließbar durch Zusatzdeckungen);
    • Schäden an Fußbodenheizung (mit Besonderer Vereinbarung gegen Prämie einschließbar)
    • Schäden an oder durch wasserführenden Solaranlagen (mit Besonderer Vereinbarung gegen Prämie einschließbar)
    • Schäden an oder durch wasserführenden Klimaanlagen (mit Besonderer Vereinbarung gegen Prämie einschließbar)
    • Schäden durch Austreten von Wasser aus Schwimmbecken (mit Besonderer Vereinbarung gegen Prämie einschließbar)
    • Behebung von Verstopfungen (mit Besonderer Vereinbarung gegen Prämie einschließbar)
    • Wasserverlust
    • Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Wasser aus Witterungsniederschlägen oder dadurch verursachten Rückstau

    Einige oben angeführte nicht versicherte Schäden sind mit den unterschiedlichen Tarifen wieder eingeschlossen - (Deckungsvarianten A - D).

    Versicherte Kosten

    Nur aufgrund besonderer Vereinbarung (vielfach jedoch ist wiederum in den Hausprodukten der einzelnen Versicherungsunternehmen diese schon getroffen) sind versichert:

    • Bewegungs- und Schutzkosten, das sind Kosten, die zum Zwecke der Wiederherstellung entstehen, wenn versicherte Sachen bewegt oder geschützt werden müssen
    • Abbruch- und Aufräumkosten
    • Entsorgungskosten



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