Glasbruchversicherung
Versichert sind Schäden an den versicherten Gläsern.
Nicht versicherte Schäden
- Schäden, die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern des Glases oder der darauf angebrachten Folien, Malereien, Schriften, auch eines Spiegelbelages bestehen; (daraus folgt, dass für einen versicherten Schaden immer der volle Druchbruch einer Scheibe gegeben sein muss);
- Schäden an Fassungen und Umrahmungen;
- Folgeschäden nach einem Glasbruch;
- Schäden, die beim Einsetzen, beim Herausnehmen oder beim Transport der Gläser entstehen;
- Schäden, durch Tätigkeiten an den Gläsern, wobei jedoch Schäden durch Reinigungsarbeiten versichert sind;
Versicherte Sachen und Kosten
Versichert sind die in der Polizze bezeichneten Glasscheiben, Kunststoff- und Sonderverglasungen (z.B. Reklameanlagen).
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind mitversichert:
- Kosten für Notverglasung, Notverschalung, Überstundenzuschläge;
- Kosten für die De- und Remontage von Schutzgittern und dgl.;
- Entsorgungskosten;
Versicherungswert und Entschädigung
Als Versicherungswert der versicherten Gläser gelten die ortsüblichen Kosten der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung einschließlich Herauslösen und Aufräumen der Bruchreste (Reparaturkosten).
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