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  Themenbereich: Sachversicherung
 

Glasbruchversicherung

Versichert sind Schäden an den versicherten Gläsern.

Nicht versicherte Schäden

  • Schäden, die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern des Glases oder der darauf angebrachten Folien, Malereien, Schriften, auch eines Spiegelbelages bestehen; (daraus folgt, dass für einen versicherten Schaden immer der volle Druchbruch einer Scheibe gegeben sein muss);
  • Schäden an Fassungen und Umrahmungen;
  • Folgeschäden nach einem Glasbruch;
  • Schäden, die beim Einsetzen, beim Herausnehmen oder beim Transport der Gläser entstehen;
  • Schäden, durch Tätigkeiten an den Gläsern, wobei jedoch Schäden durch Reinigungsarbeiten versichert sind;

Versicherte Sachen und Kosten

Versichert sind die in der Polizze bezeichneten Glasscheiben, Kunststoff- und Sonderverglasungen (z.B. Reklameanlagen).

Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind mitversichert:

  • Kosten für Notverglasung, Notverschalung, Überstundenzuschläge;
  • Kosten für die De- und Remontage von Schutzgittern und dgl.;
  • Entsorgungskosten;

Versicherungswert und Entschädigung

Als Versicherungswert der versicherten Gläser gelten die ortsüblichen Kosten der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung einschließlich Herauslösen und Aufräumen der Bruchreste (Reparaturkosten).


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