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  Themenbereich: Sachversicherung
 

Eigenheimversicherung

Für die Ermittlung der Versicherungssumme wird in den meisten Fällen der Neubauwert als Basis heran gezogen.

Für die Ermittlung des Neubauwertes werden von einigen Unternehmen Pauschalwerte je m² verbauter Fläche verwendet. Weitere Ermittlungsmöglichkeiten bieten Schätzungen, Bauabrechnungen oder m³ Preise.

Versicherungsschutz

Gebäude, Nebengebäude

Versichert sind alle Gebäude und Nebengebäude (Garagen, Schuppen, Abstellräume und Ähnliches) auf dem bezeichneten Grundstück, soweit sie laut Antrag in der Versicherung eingeschlossen sind.

Grund- und Kellermauern, Adaptierungen

Unter Gebäude ist der gesamte Baukörper einschließlich der dazugehörigen Grund- und Kellermauern und aller mit dem Gebäude fest vebrundenen Einbauten und Adaptierungen zu verstehen (z.B. Zwischenwände, Zwischendecken, Malerei und Anstrich, Tapeten, geklebte Wand- und Bodenbeläge, Heizungsanlagen, sanitäre Einrichtungen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, Blitzschutz- und Antennenanlagen und Ähnliches).

Prämienfreie Deckungserweiterungen:

Viele Unternehmen bieten in der Eigenheimversicherung prämienfrei Deckungs-
erweiterungen an; die häufigsten sind:

  • Schäden an der Einfriedung durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Anprall unbekannter Kraftfahrzeuge;
  • Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten.

Die Versicherten Gefahren sind

Haus- und Grundbesitzhaftpflicht

Die Befriedigung berechtigter oder Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, die an den Versicherungsnehmer als Besitzer der versicherten Liegenschaft gestellt werden:

  • aus der Innehabung, Verwaltung, Beaufsichtigung, Versorgung, Reinhaltung, Beleuchtung und Pflege der versicherten Liegenschaft. Mitversichert sind auch die auf und in ihr befindlichen Bauwerke und Einrichtungen;
  • aus der Durchführung von Abbruch-, Bau, Reparatur- und Grabarbeiten bis zu einer fix angegebenen Gesamtbaukostensumme. Für diese Fälle gilt das Risiko als Bauherr mitversichert;
  • aus der nicht gewerbsmäßigen Fremdbeherbergung.

Mitversichert sind Schadenersatzverpflichtungen:

  • des Hauseigentümers und -besitzers;
  • des Hausverwalters und des Hausbesorgers;
  • jener Person, die im Auftrag des Versicherungsnehmers für ihn handeln, sofern diese Tätigkeit nicht in Ausübung ihres Berufes oder Gewerbes erfolgt.

Mitversichert sind weiters:

  • Schäden durch Witterungsniederschläge an Tapeten, Malerei usw. in vermieteten Räumlichkeiten. Diese Schäden werden auch ohne Vorliegen eines Verschuldens ersetzt.
  • Schadenersatzansprüche von Miteigentümern, Wohnungseigentümern, Nutzungsberechtigungen

Besonderheiten

Rohbaudeckung - Gebäude welche sich im Rohbau befinden gelten, insofern ein Vertrag für dieses Risiko bereits gezeichnet wurde, während dieser Phase als "Prämienfrei-Mitversicher"!


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