Lebensversicherung
Wir kennen in der privaten Lebensversicherung verschienste Varianten. Dennoch bestehen alle Lebensversicherungen, egab ob Standardvariante, also die herkömlich bekannte, die fondgebundene und auch die fondorientierte Lebensversicherung aus 3 Teilen. Den Sparanteil, den Risikoanteil und den kleinsten Anteil den Verwaltungsanteil!
Das Charakteristikum der Lebensversicherung besteht darin, dass für den Eintritt eines bestimmten Ereignisses „für den Tod der versicherten Person innerhalb eines bestimmten Zeitraumes“ (Versicherungsdauer) oder „das Erleben des vereinbarten Vertragsablaufes finanzielle Vorsorge getroffen wird.
Die Auszahlungen (Leistungen) des Versicherers erfolgt entweder in Form einer einmaligen Zahlung (Kapitalleistung) oder einer laufenden Rente.
Bedarf
Die Lebensversicherung dient unter anderem:
- dem finanziellen Schutz der Hinterbliebenen beim vorzeitigen Tod des Versicherten,
- der eigenen Altersversorgung,
- der Vorsorge bei Berufsunfähigkeit,
- der finanziellen Sicherung der Zukunft der Kinder,
- der Vermögensbildung.
Bei Arbeitnehmern soll die Lebensversicherung als private Vorsorge die gesetzliche Pensionsversicherung und eine eventuelle betriebliche Altersvorsorge ergänzen (Drei – Säulen – Theorie). Bei Freiberuflern ist sie oft die einzige Versorgungsmaßnahme, weil häufig keine berufsständischen Versorgungseinrichtungen bestehen.
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz der Lebensversicherung lässt sich durch Zusatzversicherungen wie z.B. für den Unfalltod und die Berufsunfähigkeit bedarfsgerecht ergänzen.
Versicherte Gefahren
Eine Lebensversicherung kann abgeschlossen werden für den Todes- und Erlebensfall oder nur für den Todesfall oder nur für den Erlebensfall.
Für die Leistung im Todesfall ist es unerheblich, ob der Tod infolge Alter, Krankheit oder Unfall eintrat.
Zusätzlich können Leistungen für den Fall der Berufsunfähigkeit, der schweren Krankheit sowie für den Fall des Todes oder Invalidität durch Unfall mitversichert werden.
Auch für die Berufsausbildung und Heirat (Aussteuer) kann vorgesorgt werden.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme kann frei gewählt werden.
Die Höchstversicherungssumme ist in der Regel unbegrenzt, soweit die jeweils erforderliche ärztliche Untersuchung vorgenommen wird.
Formen der Lebensversicherung
Versicherungsmöglichkeiten
Entsprechend dem gewünschten Versorgungszweck kann die Lebensversicherung unterschiedlich gestaltet werden. Wesentliches Merkmal ist dabei, ob Leistungen im Todes- und Erlebensfall fällig werden sollen. Die wichtigsten Formen sind:
Hauptformen
Die Lebensversicherung mit Kapitalzahlung im Todes- bzw. Erlebensfall (Gemischte Lebensversicherung bzw. Ab- und Erlebensversicherung)
Bei dieser Versicherungsform werden Versicherungssumme und die bis dahin angesammelten Gewinnanteile beim Tod der versicherten Person, spätestens jedoch beim Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer ausbezahlt. Sie dient somit der Hinterbliebenen- und Altersversorgung. Die Prämien sind bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der Versicherte stirbt, längstens bis zum Ablauf der Versicherung zu bezahlen. Die Ab- und Erlebensversicherung ist die häufigste Form der Lebensversicherung.
- Ab- und Erlebensversicherung auf das Leben zweier (oder mehrerer Personen)
Sie dient vor allem als wechselseitige Vorsorge für den Ablebensfall und gemeinsames Ansparen für das Alter von wirtschaftlich voneinander abhängigen Personen, insbesondere Ehepaaren. Sie eignet sich besonders als Teilhaberversicherung.
Die Versicherungssumme und die bis dahin angesammelten Gewinnanteile werden beim Tode des zuerst sterbenden Versicherten fällig, spätestens bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer.
Die Prämien sind bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem einer der Versicherten stirbt, längstens jedoch bis zum Ablauf der Versicherung zu bezahlen.
- Reine Erlebensversicherung
Die Erlebensversicherung dient vor allem zur eigenen Absicherung für den Lebensabend bzw. für Personen, die auf Grund ihres Gesundheitszustandes keine Er- und Ablebensversicherung abschließen können.
Beim Ablauf der Versicherung erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme und der angesammelten Gewinnanteile oder wahlweise eine private Pension. Bei Ableben während der Laufzeit erhalten die Begünstigten eine Auszahlung der eingezahlten Prämien (ohne Versicherungssteuer bzw. Unterjährigkeitszuschlag) und Gewinnanteile oder die anteilige Versicherungssumme wird ausbezahlt.
Die Beiträge sind bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem der Versicherte stirbt, längstens bis zum Ablauf der Versicherungsdauer zu bezahlen.
- Rentenversicherung
Zielgruppe für eine Rentenversicherung sind Personen, die planmäßig und kostengünstig für eine zweite Pension sparen. Spätestens am Ende der Beitragszahlungsdauer wird eine lebenslange Rente ausbezahlt. Die Rente kann ach mit einer Garantiezeit beantragt werden, das bedeutet, dass bei Ableben des Rentenbeziehers innerhalb der Garantiezeit der Rentenanspruch auf die Erben übergeht. Bei Ableben der versicherten Person während der Ansparzeit werden die einbezahlten Beiträge (abzüglich Versicherungssteuer unter Unterjährigkeitszuschlag) und die bis dahin angesammelten Gewinnanteile sofort fällig.
Der Rentenanspruch kann in verschiedene Varianten zur Auszahlung gelangen: Z.B.
- Witwen-, Waisenübergang oder Überleitung an eine andere Person
- Verschiedene Garantiedauer der Rentenauszahlung
- Gleichbleibende, steigende oder fallende Rentenzahlung
Bei den oben angeführten Varianten ist auch eine sofort beginnende Rente möglich.
- Die Lebensversicherung mit Kapitalzahlung im Todesfall (Risikoversicherung)
Die Versicherungsleistung wird hier nur beim Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauerfällig. Es gibt keine Erlebensfalleistung, also findet auch keine Vermögensbildung statt. Diese Versicherungsform dient der Hinterbliebenenversorgung und der Absicherung von Krediten.
- Die Aussteuerversicherung
Diese Versicherung dient im Allgemeinen der Versorgung der Kinder als „Aussteuerversicherung“. Bei einer Aussteuerversicherung wird die Versicherungsleistung bei Heirat des mitversicherten Kindes (im Regelfall frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres), im Regelfall spätestens mit Erreichen des 25. Lebensjahres, mit dem Datum des Vertagablaufs fällig.
Die Prämie ist bis zum Tode des versicherten Versorgers zu bezahlen, längstens bis zum Ablauf der Versicherung. Bei Tod des Versicherten vor Vertragsablauf wird der Vertrag mit der vertraglich festgelegten Versicherungssumme prämienfrei gestellt.
Bei Tod des mitversicherten Kindes werden die eingezahlten Beiträge (ohne Unterjährigkeitszuschlag bzw. Versicherungssteuer) und die bis dahin angesammelten Gewinnanteile rückerstattet.
- Versicherung auf festen Termin (Ausbildungsversicherung)
Die Versicherung auf festen Termin dient vor allem zur Vorsorge der Kinder (Studiengeld, Heiratsausstattung oder Grundlage der künftigen Existenz). Sie eignet sich jedoch auch zur Bezahlung von Schulden, Hypotheken etc., die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden.
Die Versicherungssumme samt der angesammelten Gewinnanteile, gelangt am Ende der vereinbarten Versicherungsdauer zur Auszahlung, gleichgültig ob der Versicherte diesen Zeitpunkt erlebt oder nicht.
Die Prämien sind bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der Versicherte stirbt, längstens bis zum Ablauf der Versicherung zu bezahlen.
- Ablebensversicherung auf Endalter 85 Jahre
Diese Form dient vor allem zur finanziellen Vorsorge für die Hinterbliebenen, zur Abdeckung der Begräbniskosten oder der Erbgebühren, zur Abdeckung und Besicherung eines Darlehens.
Die Versicherungssumme gelangt samt den angesammelten Gewinnanteilen beim Tod des Versicherten, spätestens bei Vollendung des rechnungsmäßigen 85. Lebensjahres des Versicherten zur Auszahlung.
Die Prämien sind bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der Versicherte stirbt, längstens bis zum Ablauf der Versicherung zu bezahlen.
- Fondsgebundene Lebensversicherung
Die Fondsgebundene Lebensversicherung bietet Versicherungsleistungen im Ab- und Erlebensfall. Sie heißt fondsgebunden, da die Veranlagung in „einem“ Investmentfonds in Form von Fondsanteilen erfolgt; diese bilden die Deckungsrückstellung des Vertrages.
Bei Kurssteigerungen werden Wertzuwächse erzielt, Kursrückgänge führen zu Wertminderungen. Ertragsausschüttungen werden in Fondsanteile umgerechnet und dem Vertrag gutgeschrieben.
Im Ablebensfall wird jedenfalls die in der „Versicherungsurkunde“ angegebene Mindesttodesfallsumme geleistet. In der „Versicherungsurkunde“ ist angegeben, wie sich die Leistung im Ablebensfall erhöht, wenn der Geldwert der Deckungsrückstellung größer ist als die Mindesttodesfallsumme.
Im Erlebensfall besteht die Leistung aus Fondsanteilen in Höhe der Deckungsrückstellung.
Zusatztarife – Berufsunfähigkeit – Zusatzversicherung
Die Berufsunfähigkeit – Zusatzversicherung (BUZ) erweitet den Versicherungsschutz der Lebensversicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit. Der nachträgliche Einschluss in eine bestehende Lebensversicherung ist nach einer neuerlichen Risikoprüfung möglich.
Versicherungsmöglichkeiten
Für die Berufsunfähigkeits – Zusatzversicherung gibt es zwei Formen:
- Die Prämienbefreiung der Versicherung
- Die Prämienbefreiung der Versicherung, verbunden mit einer Berufsunfähigkeitsrente.
Was ist Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd außer Stande ist, seinem ausgeübten Beruf nachzugehen; es sei denn, eine andere Tätigkeit, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, ist zumutbar. Berufsunfähigkeit ist jedenfalls gegeben, wenn die Arbeitsfähigkeit des Versicherten in diesem Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd auf weniger als die Hälfte derjenigen eines körperlichen und geistig Gesunden mit vergleichbaren Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist. „Besteht dieser Zustand bereits 6 bzw. 12 Monate ununterbrochen, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit."
Versicherte Person
Versicherbar sind alle voll berufstätigen gesunden Personen. Für die Versicherung einer Berufsunfähigkeits-Rente wird neben der Berufstätigkeit auch eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. Das Höchstendalter beträgt für Männer 65 Jahre, für Frauen 60 Jahre.
Nicht versicherbare Personen
Nicht versicherbar sind Künstler, Berufssportler oder Personen, die einen Beruf mit außergewöhnlich hoher Gefährdung ausüben (z.B. Sprengmeister).
Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AUZ)
Gemäß den „Besonderen Bedingungen für die Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung“. Diese Zusatzversicherung ist unternehmensspezifisch unterschiedlich bzw. wird von einigen Gesellschaften nicht angeboten.
Befreiung von der Prämienzahlungspflicht für die Hauptversicherung (ohne allfällige Zusatzprämien für Vorauszahlungen) und der eingeschlossenen Zusatzversicherungen während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit: z.B. ab dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum 60. Lebensjahr (Männer und Frauen) bzw. bis zum ende der Hauptversicherung (Prämienzahlungsdauer)
Begriffsbestimmung
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit oder Unfall vollständig außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere (zumutbare) Erwerbstätigkeit auszuüben. |
Unfalltod – Zusatzversicherung
Der Versicherungsschutz der Lebensversicherung (Hauptversicherung) kann durch eine Unfalltod – Zusatzversicherung (UZ) erweitert werden. Die Erweiterung durch UZ ist auch bei bereits bestehenden Lebensversicherungen möglich. Gesundheitsfragen sind immer zu beantworten.
Durch die Unfalltod – Zusatzversicherung wird bei Unfalltod neben der Todesfalleistung aus der Hauptversicherung zusätzlich die Versicherungssumme aus der ZU fällig.
Unversicherbare Personen
Soweit nicht anders vereinbart ist, gilt:
Unversicherbar und jedenfalls nicht versichert sind Personen, die dauernd vollständig arbeitsunfähig oder von schweren Nervenleiden befallen sind sowie Geisteskranke.
Vollständige Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn dem Versicherten in folge Krankheit oder Gebrechen nach medizinischen Gesichtspunkten die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann und auch tatsächlich keine Erwerbstätigkeit vorliegt.
Hinsichtlich einer unversicherten Person kommt die Zusatzversicherung nicht zu Stande. Wenn der Versicherte während der Laufzeit des Versicherungsvertrages unversicherbar geworden ist, erlischt der Versicherungsschutz. Gleichzeitig endet die Zusatzversicherung für diesen Versicherten.
Unfallinvaliditäts – Zusatzversicherung
Die Unfallinvaliditäts – Zusatzversicherung kann zu denselben Bedingungen wie die Unfalltod – Zusatzversicherung eingeschlossen werden.
Bei Dauerfolgen aus einem Unfall wird der dem Invaliditätsgrad entsprechende Versicherungssummenanteil ausbezahlt.
Dread disease
Bei dieser neuen Zusatzversicherung wird eine Leistung dann erbracht, wenn eine lebensbedrohende Krankheit während der Laufzeit ärztlicherseits festgestellt wird. In der Regel handelt es sich meist um folgende Krankheiten: Herzinfarkt, bösartige Tumore, (Krebs), chron. Nierenversagen, Schlaganfall, coronarer Bypass, Organtransplantationen, Erblindung, Lähmung und die vollständige Erwerbsunfähigkeit, wobei die Krankheiten und die Anzahl der Krankheiten unternehmensspezifisch unterschiedlich sein können. Folgende Varianten gibt es:
Vorauszahlung eines Teils oder der gesamten Ablebensversicherung zum Zeitpunkt der festgestellten Diagnose. Im Falle eines Ablebens nach der erbrachten Dread disease-Leistung wird keine oder nur ein Teil der Ablebensleistung ausbezahlt.
Prämienbefreiung bei schwerer Krankheit
Zusätzlich zur Ablebensleistung wird eine vereinbarte Versicherungssumme bei festgestellter Diagnose fällig.
Bezüglich Deckungsumfang siehe „Versicherungsbedingungen für die Dread disease“. Diese Zusatzversicherung ist unternehmensspezifisch unterschiedlich bzw. wird derzeit erst von wenigen Gesellschaften angeboten.
Pflegegeldzusatzversicherung
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall so hilflos ist, dass er ständiger Betreuungsmaßnahmen bedarf. Zusatzrisikoversicherung Kapitalzahlung – Zeitrente
Bei Ableben der versicherten Person wird, unabhängig von der Leistung aus dem Haupttarif, die vereinbarte Versicherungssumme oder Rente aus der Zusatzrisikoversicherung an die Begünstigten ausbezahlt.
Klauseln
Die nachstehenden Klauseln können unter bestimmten Voraussetzungen vom Versicherungsnehmer beantragt werden.
Operationskostenklausel
Die Operationskostenklausel gibt dem Versicherten bzw. dem Versicherungsnehmer das Recht, ein zinsenfreies Polizzendarlehen zu nehmen, wenn der Versicherte gezwungen ist, zur Wiederherstellung seiner Gesundheit oder zur Erhaltung seines Lebens sich einer chirurgischen Operation zu unterziehen. Die Höhe des Darlehens ist einerseits mit den nachgewiesenen Kosten, andererseits mit der Höhe der prämienfreien Versicherungssumme (Reduktionswert) begrenzt. Eine Vorauszahlung auf Grund der Operationskostenklausel wird von der Versicherungsleistung in Abzug gebracht.
Rentenoptionsklausel
Die Rentenoptionsklausel bedeutet das Recht, bei Fälligkeit der Versicherung an Stelle der Kapitalauszahlung eine Rente zu wählen.
Erbschaftssteuerklausel
Bei Ableben der versicherten Person wird die Versicherungssumme an das für die Erbschaftssteuer zuständige Finanzamt überwiesen.
Der Teil der Versicherungssumme, der für die Erbschaftssteuer verwendet wird, ist erbschaftssteuerfrei.
Indexklausel
Die Indexklausel gibt dem Versicherungsnehmer das Recht, sobald der Index der Verbraucherpreise um mindestens den vereinbarten Prozentsatz – seit Vertragsabschluss oder seit der letzten Anpassung – gestiegen ist, die Prämie sowie die Versicherungssumme ohne Gesundheitsnachweis zu erhöhen.
Die Indexklausel kann bei den meisten Tarifen vereinbart werden. Sie endet im allgemeinen fünf Jahre vor Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer, kann vom Versicherungsnehmer aber auch jederzeit ausgeschlossen werden.
Versicherbare Personen
In der Lebensversicherung sind im Grunde fast alle Personen versicherbar. Die wenigen Ausnahmen sind meistens durch Krankheit oder Höchstalter begründet. Das Mindesteintrittsalter ist üblicherweise in der Lebensversicherung das vollendete 15. Lebensjahr.
Das Höchsteintrittsalter beträgt üblicherweise 65 Jahre.
Einschränkungen der Versicherbarkeit und des Versicherungsschutzes:
Einschränkungen der Versicherbarkeit können sich insbesondere ergeben durch
- die Gesundheitsverhältnisse,
- besondere Gefahren sportlicher Art,
- ausländische Staatsangehörigkeit (außerhalb der EU)
- besondere berufliche Gefahren
- Das Risiko der zu versichernden Person wird nach diesen Merkmalen geprüft. Entsprechend den Ereignissen können im Einzellfall folgende Möglichkeiten in Frage kommen:
- Risikozuschläge (wegen des Gesundheitszustandes, bei erhöhtem Berufsrisiko und bei besonderen Gefahren),
- Leistungsausschluss (Ausschlussklausel) in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (auf Grund der Gesundheitsverhältnisse z.B. bei Gliedmaßenverlust, Lähmung etc.),
- Leistungseinschränkung (und zwar in Form einer Staffelung der Versicherungssumme in den ersten Jahren, in einer Summenherabsetzung oder in einer Endalterbegrenzung),
- befristete Zurückstellung (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall einer überstandenen Krebserkrankung oder schweren operativen Eingriffen),
- Ablehnung (aus gesundheitlichen Gründen oder wenn der zu Versichernde nicht bereit ist, sich einer ggf. erforderlichen ärztlichen Untersuchung zu unterziehen).
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