Versicherungsleistung
Die Pflichten des Versicherers sind die Gewährung von Versicherungsschutz und die Leistungspflicht im Versicherungsfall.
Form der Leistung
Der Versicherer hat den Schaden in "Geld" zu leisten. In der Regel wird dies entweder die Entschädigung des entstandenen Schandens (Schadneersatz) sein, oder bei der Summenversicherung die vereinbarte Versicherungssumme.
Bie Übernahme von diversen Kosten wie Rechtsanwaltskosten, Krankenhauskosten usw. kann diese Leistung auch als Naturalleistung erfolgen.
Eine Möglichkeit der Leistungserbringung besteht auch im Verzicht auf die Prämienzahlung wie z.B. in der Studiengeld- oder Töchteraussteuerversicherung. Hier wird nach dem Tod des Versicherungsnehmers die Leistung noch nicht sofort erbracht, sondern die laufende Prämiezahlung fällt weg. Die endgültige Auszahlung erfolgt erst zum vereinbarten Zeitpunkt.
Leistungsdauer
Die Leistung wird meinstens als einmalige Leistung erbracht. Es wird Schadenersatz für die gestohlenen Gegenstände in der Haushaltsversicherung bei einem Einbruchdiebstahl geleistet oder die Versicherungssumme aus der Lebensversicherung bei einem Todesfall ausbezahlt, usw.
Es kann aber auch eine Leistung über längere Zeit erfolgen, wie z.B. in der Feuerversicherung für ein Gebäude, welches nach Weideraufbaufortschritt entschädigt wird.
Umfang der Leistung
Das Ausmaß der Leistung ist entweder ausdrücklich in der Polizze angegeben, doer ergibt sich aus dem Umfang des Schadens unter Anwendung der Bedingueng und der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
In der Sachversicherung ergibt sich die Versicherungssumme aus dem objektiv überprüfbaren Wert der versicherten Sache. Auc hbei einem Totalschaden kann niemals mehr ersetzt werden.
In der Summenversicherung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die Versicherungssumme frei zu wählen. Bei Auszah.ung einer Rente darf der Gesamtumfang die Versicherungssumme nicht überschreiten.
Selbstbehalt
Es besteht auch die Möglichkeit, einen Selbstbehalt im Schadenfall vorzusehen. Dies hat folgende Gründe
Motivation des Versicherungsnehmers, Schäden zu vermeiden Kleinschäden, welche einen hohen Verwaltungsaufwand (und daher hohe Kosten) verursachen auszuschalten, um die Prämie gering zu halten.
Es gibt zwei Arten von Selbstbehalt
- Abzugsfranchise
Von jedem Schaden muss der Versicherungsnehmer den vertraglich festgelegten Teil selbst bezahlen. Den Teil des Schadens, der den Selbstbehalt übersteigt, trägt der Versicherer (maximal die Versicherungssumme).
- Integralfranchise
Schäden bis zur Höhe des Selbstbehaltes trägt der Versicherungsnehmer. Schäden, die über den vereinbarten Selbstbehalt hinausgehen, trägt der Versicherer zur Gänze.
Einflüsse auf die Hähe der Versicherungsleistung
Unterversicherung
Wenn in der Sachversicherung die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert (Ersatzwert) einer versicherten Sache, liegt Unterversicherung vor.
Die Entschädigungsleistung berechnet sich aus folgender Formel:
Formel der Unterversicherung:
Entschädigungsleistung =
Schaden (mal) Versicherungssumme (durch) Versicherungswert |
Beispiel:
Gebäudeneubauwert Versicherungssumme Schaden Entschädigungsleistung |
Euro Euro Euro Euro |
500.000,- 250.000,- 50.000,- 25.000,- |
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Überversicherung
Eine Überversicherung liegt vor, wenn die Verdsicherungssumme den Versicherungswert (Ersatzwert) übersteigt. Es wird im Schadenfall immer nur der tatsächlich erlittene Schaden ausbezahlt.
Nebenversicherung
Diese leigt vor, wenn für die gleiche Sache bei zwei oder mehreren Versicherern eine Sache versichert wird, die Gesamtversicherungssumme aller Verträge den Versicherungswert aber nicht übersteigt.
Doppelversicherung
Dies ligt vor, wenn für das Risiko zwei oder mehrere Versicherungen abgeschlossen werden, jedoch die Gesamtversicherungssumme den Versicherungswert überschreitet. Im Schadenfall wird die Entschädigungsleistung der Versicherer anteilsmäßig auf den Gesamtschaden reduziert.
Merke:
Neuwert
Der Neuwert entspricht dem Anschaffungswert einer Sache gleicher Art bzw. im Falle der Reparatur der beschädigten Sache den Reparaturkosten.
Zeitwert
Der Zeitwert ist der Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadenereignisses. Die Leisutng des Versicherers erfolgt mit Rücksicht auf das Alter und den Grad der Abnutzung der versicherten Sache.
Versicherung auf "Erstes Risiko"
Bei der Erstrisikoversicherung wird eine Versicherungssumme ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Wertes der versicherten Sache vereinbart. Im Schadenfall haftet der Versicherer bis zu diesem Wert ohne Einwand der Unterversicherung.
Fälligkeit der Versicherungsleistung
Der Anspruch auf Versicherungsleistung wird sofort nach Abschluß aller erforderlichen Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalles und zum Umfang der Versicherungsleistung fällig. Dies bedeutet, wenn Klarheit über die Zahlung und die Höhe dieser Zahlung herrscht, muss auch sofort gezahlt werden.
Fälligkeit der Zahlung ist nicht mit Anerkenntnis zu verwechseln.
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