Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) stellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Versicherungswesen dar. Sie regeln die besonderen Rechte und Pflichten der Versicherungspartner, sowie den Umfang des Versicherungsschutzes in den einzelnen Versicherungszweigen. Sie haben gesetzesähnlichen Charakter und gelten auch dann, wenn der Versicherungsnehmer sie nicht kennt oder nie mit ihm darüber gesprochen wurde (Unterwerfungsvertrag). In den AVB sind die Vorschriften für jeden einzelnen Versicherungsvertrag innerhalb einer bestimmten Sparte enthalten. Dies bedeutet, dass jeder Sparte eingene AVB zugrunde liegen.
Die AVB gliedern sich in zwei Teile und zwar in den
formalen (allgeimeinen) Teil - dieser enthält Bestimmungen über
- Beginn des Versicherungsschutzes,
- Prämienzahlung
- Anzeigen- und Willenserklärungen an den Versicherer
- Kündigungsmöglichkeiten und -fristen,
- automatische Verlängerung eines abgelaufenen Vertrages
und den
technischen (besonderen) Teil - dieser enthält spartenspezifische Bestimmungen wie
- Art und Umfang des Versicherungsschutzes,
- zusätzlich einschließbare Gefahren, Schäden und Sachen,
- Wertbegriffe in der Schadensversicherung
- Ausschlüsse,
- Sicherheitsvorschriften,
- Obliegenheiten,
- besondere Pflichten des Versicherungsnehmers im Schadenfall,
- Weisung im Fall einer Gefahrenerhöhung.
Beispiel:
Für einige Sachsversicherungszweige wurden der formale Teil und einzelne Bestimmungen des technischen Teiles ihrer AVB in ein eigenes Bedingungswerk, die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung, die ABS zusammengefasst.
Die ABS gelten für folgende Sachversicherungszweige:
- Feuerversicherung
- Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung
- Einbruchdiebstahlversicherung
- Haushaltsversicherung
- Leitungswasserschadenversicherung
- Sturmschadenversicherung
- Glasversicherung
- Kühlgutversicherung
- Elektroanlagen und -geräte-Versicherung
- Maschinenbruchversicherung
- Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung
- Maschinen-Montageversicherung
- Maschinengarantieversicherung
Die ABS gelten also für die meisten Sachversicherungszweige!
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