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  Themenbereich: Allgemeine Versicherungsinformationen
 

Die Polizze (Versicherungsschein)

Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungsnehmer eine Urkunde über den Versicherungsvertrag auszustellen. Diese Urkunde wird Versicherungsschein (im Gesetz) oder Polizze genannt. Es kann jedoch vertraglich vereinbart werden, dass keine Polizze ausgestellt wird (z.B. Urlaubsversicherungen).

Der Vertrag kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend zustande kommen.

Der Versicherungsschein ist eine Beweisurkunde über den Abschluß des Versicherungsvertrages sowie über den vertraglichen Inhalt.

Wesentliche Angaben die eine Polizze enthalten muss:

  • Name und Anschrift des Versicherers
  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Polizzennummer
  • Ausstellungsdatum des Versicherungsscheins (der Polizze)
  • Versicherungssparte
  • Versicherte Sache oder versicherte Person (Risiko)
  • Versicherungssumme bzw. Höhe und Umfang der Versicherungsleistung
  • Beginn und Ablauf des Versicherungsvertrages
  • Prämie, Zahlungsweise und Prämienfälligkeit
  • Hinweise auf Abweichungen vom Antrag (Billigungsklausel)
  • Nachbildung der Unterschrift (faksimilierte Unterschrift) des Versicherers

Weiters kann noch folgender Inhalt enthalten sein:

  • Bezugsrecht
  • Inkassoadresse
  • Hinweis auf einen früheren Vertrag
  • Hinweis auf die automatische Verlängerung
  • Hinweis auf eventuelle Mitversicherung

Sonderformen der Polizze:

Inhaberpolizze

Die Inhaberpolizze ist ein Ausweispapier (Legitimationspapier), das auf den Inhaber (namentlich nicht angeführt) ausgestellt ist.

Die Leistung des Versicherers erfolgt grundsätzlich nur gegen Aushändigung der Polizze. Hat der Versicherer seine Leistung gutgläubig erbracht, so ist er von weiteren Forderungen befreit. Er ist jedoch berechtigt, den Überbringer der Polizze zu überprüfen ob er tatsächlich berechtigt ist, die Leistung zu erhalten. Solten dem Versicherer Zweifel daran haben, darf er die Leistung verweigern. Wenn der Versicherer hier fahrlässig handelt, muss er an den Berechtigten nochmals die Leistung erbringen.

Orderpolizze

Die Oderpolizze ist ein echtes Wertpapier (Orderpapier), mit dem der Versicherungsnehmer über seine Recht aus dem Versicherungsvertrag verfügen kann, ohne den Versicherer verständigen zu müssen. Er kann die Polizze an jede beliebige Person weiter geben.

Geht die Polizze verloren, so kann der Versicherungsnehmer auf seine Kosten die Ausstellung einer Ersatzpolizze verlangen. Unter Umständen muss dabei zunächst die Polizze durch einen Gerichtsbeschluß kraftlos erklärt werden (gerichtliche Kraftloserklärung)


   
     
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